Videoüberwachung Schilder weisen Passanten darauf hin das gewisse Bereiche videoüberwacht werden. Immer mehr Unternehmen setzen zum Schutz ihrer Einrichtungen auf Kameraüberwachung. Die EU-Grundverordnung für Datenschutz schreibt vor das man auf diese Videoüberwachung klar und deutlich hinweist. Aus dem Grund muss man an den Rändern der Überwachungszonen mit Videoüberwachung Schildern darauf hinweisen. Macht man das nicht kann ein üppiges Bußgeld drohen.
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Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) fordert von Unternehmen einen transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Betroffene müssen nachvollziehen können, was im Detail geschieht. Konkret sind die Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO zu berücksichtigen. Es ist aufzuklären über:
Unser DSGVO konformes Hinweisschild (Quer- und Hochformat) zur Videoüberwachung bietet Platz für all diese Informationen. Diese können Sie entweder selber auf dem Videoüberwachung Schild (laut DSGVO) eintragen (zum Beispiel mit einem Folienstift), das Hinweisschild also Blanko bestellen. Oder Sie wählen den Layoutservice und wir tragen die Informationen nach Ihren Vorgaben in das Layout mit ein. Neben dem Videoüberwachung Schild sind auch die weiteren Pflichtinformationen am Ort der Videoüberwachung zur Verfügung zu stellen, z.B. in Form eines Infoblatts.
oben: DSGVO konformes Videoüberwachung Schild im Querformat zum Selbsteintragen der erforderlichen Informationen. Oder Sie wählen den Layoutservice und wir tragen die Informationen für Sie ein.
Für den langfristigen Außeneinsatz empfehlen wir auf jeden Fall die Aluverbundplatte für das Videoüberwachung Schild DSGVO hochformat zu wählen. Das sehr stabile Grundmaterial ist extrem langlebig und bruchfest und so perfekt für den Außenbereich. Für kurz- bis mittelfristige Außeneinsätze und/oder in Innenbereichen sind Videoüberwachungsschilder aus PVC-Hartschaumplatte ausreichend.