Mit unseren Parkverbotsschildern und Halteverbotsschildern sagen Sie Falschparkern effektiv den Kampf an! Sorgen Sie mit unseren Schildern endlich für freie Zufahrten auf Ihrem Firmengelände. Kennzeichnen Sie damit gut sichtbar Ein- und Ausfahrten, Lieferzonen sowie sicherheitsrelevante Bereiche in Ihrem Unternehmen. So gewährleisten Sie im Notfall die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und sorgen für reibungslose Betriebsabläufe. Die eindeutige Kennzeichnung von eingeschränkten und absoluten Halteverboten gemäß Straßenverkehrsordnung (StVo) ist unmissverständlich. Der Hinweis auf dem Parkverbotsschild, dass unberechtigt geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, verstärkt die Wirkung dieser Schilder.
§ 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Halten (Abs. 1) und Parken (Abs. 2). Von halten spricht man, wenn ein Fahrer während einer gewollten Fahrtunterbrechung das Auto nicht verlässt und weniger als drei Minuten stehen bleibt. Wird das Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten abgestellt, spricht man von parken. Offiziell handelt es sich bei den gerne als Parkverbot bezeichneten Parkverbotsschildern um Halteverbote. Das absolute Halteverbot (VZ-Nr. 283) umfasst dabei jede Form des Abstellens, das eingeschränkte Halteverbot (VZ-Nr. 286) lässt das Halten im Rahmen der oben stehenden Definition zu.
Beide Parkverbotsschilder können Richtungspfeile enthalten, die Anfang und Ende des Verbotsbereichs (einfacher Pfeil nach links oder rechts) oder deren Fortlauf (zwei Pfeile, nach links und nach rechts) markieren. Auch das Ausweisen eines Halteverbots für eine ganze Zone ist mit Hilfe von VZ-Nr. 290 möglich. Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder sind Vorschriftszeichen nach § 41 StVO und müssen zwingend befolgt werden.
Gemäß § 859 Absatz 3 BGB und dem BGH-Urteil V ZR 144/08 können Sie Falschparker von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Dies gilt auch, wenn Sie einen Stellplatz nur gemietet haben. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Da dies für andere Verkehrsteilnehmer nicht immer erkennbar ist, ist es sinnvoll ein entsprechendes Parkverbotsschild bzw. Halteverbotsschild „Privatgrundstück“ aufzustellen. Der zusätzliche Hinweis auf dem Parkverbotsschild über die möglichen Konsequenzen für Falschparker lässt keinerlei Unklarheiten entstehen.
Parkverbotsschilder bieten Ihnen eine effektive Möglichkeit, um Ihr Privatgrundstück oder Ihr Firmengelände vor Falschparkern zu bewahren. Denn nur, wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihren privaten Parkplatz gut ersichtlich als solchen kennzeichnen, haben sich auch Handhabe, falsch parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Unser Produktsortiment im Bereich Parkverbotsschilder ist so umfangreich, dass Sie garantiert ein passendes Hinweisschild finden, um damit Ihr Privatgrundstück deutlich als solches zu kennzeichnen. Dann bleiben hoffentlich die Falschparker aus.
Kennzeichnen Sie mit einem Parkverbotsschild Lieferzonen, Ein- und Ausfahrten sowie Bereiche, die nur für den Notfall oder nur von Mitarbeitern genutzt werden dürfen. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Halteverboten - egal ob eingeschränkt oder absolut - können Sie Falschparker bei Bedarf auch abschleppen lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn Ihr privater Parkplatz nur gemietete ist. Durch die deutliche Kennzeichnung des Halte- und Parkverbots wird dieses unmissverständlich kommuniziert. Stellt sich dann trotzdem ein Fahrzeuglenker mit seinem Auto auf Ihren Parkplatz, lassen Sie ihn einfach abschleppen. Die Kosten trägt der Verursacher des Schadens. Einer ungehinderten Zufahrt auf Ihr Grundstück bzw. einem reibungslosen Betrieb im Unternehmen steht dann nichts mehr im Wege.
Wie einleitend erwähnt bieten wir Parkverbotsschilder mit eingeschränktem oder absoluten Halteverbot an. Doch wo liegt der Unterschied? Das eingeschränkte Halteverbot wird allgemein auch als Parkverbot bezeichnet. Dabei darf man als Falschparker maximal drei Minuten lang halten. Das kann beispielsweise nötig sein, um das Fahrzeug zu be- oder entladen oder um jemanden aussteigen zu lassen. In diesem Fall wird eine Zufahrt in der Regel nicht behindert bzw. verstellt, da ja der Lenker sein Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit wieder vom Parkplatz entfernt.
Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Fahrer nicht vom Fahrzeug entfernt, also sofort den Wagen wegfahren kann. Denn dann würde man vom Parken sprechen und das Parkverbot würde greifen. Gibt es jedoch ein absolutes Halteverbot, darf ein Fahrzeug nicht einmal für kurze Zeit auf dem besagten Platz abgestellt werden. Sind Parkverbotsschilder mit absoluten oder eingeschränktem Halteverbot auf Ihrem Grundstück angebracht, können Sie auch noch Richtungspfeile darauf drucken lassen, die den Anfang und das Ende des Verbotsbereichs kennzeichnen.
Wenn Sie ein Parkverbotsschild auf Ihrem Privatgrundstück oder Ihrem Firmengelände aufstellen, ist es gut zu wissen, dass diese unbedingt befolgt werden müssen. Sie dürfen also ein Fahrzeug, das sich auf Ihrem Eigentum oder Ihrem gemieteten Grundstück steht, per Abschleppdienst entfernen lassen.
Haben Sie ein Parkverbotsschild auf Ihrem Privatparkplatz angebracht und stellt sich trotzdem ein Falschparker darauf, dürfen Sie das Fahrzeug abschleppen lassen. Denn auf Privatgrundstücken dürfen Lenker Ihr Fahrzeug nur abstellen, wenn sie eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer haben. Hat er diese nicht, dürfen Sie das Auto auf seine Kosten entfernen lassen (Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB).
Privatparkplätze sind für andere Verkehrsteilnehmer jedoch nur als solche erkennbar, wenn Sie diese mit Parkverbotsschilder oder anderen Hinweisschildern markieren. Besonders effektiv sind Parkverbotsschilder, die zugleich den Hinweis enthalten, dass falsch abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig abgestellt werden. Diese Parkverbotsschilder lassen keinen Zweifel offen und in der Regel stellt sich dann niemand unerlaubt in die Ausfahrt.
Wenn Sie ein Fahrzeug, das sich auf Ihrem Privat- oder Firmengrundstück unerlaubterweise befindet, vorfinden, empfehlen wir Ihnen, Fotos vom Fahrzeug und vom Kennzeichen zu machen. Dann kann der Abschleppdienst den Fahrzeughalter später ausfindig machen und Sie halten eine Beweis für das Falschparken in Händen. Sobald der Abschleppdienst das Fahrzeug an den Haken genommen hat, wird es ein paar hundert Meter weiter weg wieder abgestellt. Sie benötigen dazu weder die Polizei, noch eine Behörde. Die Rechnung für den Abschleppdienst erhält jedoch der Falschparker direkt an die Windschutzscheibe gesteckt. Die Kosten dafür belaufen sich auf zirka 120 Euro pro Einsatz. Bezahlt der Falschparker die Rechnung nicht, werden die Kosten für das Abschleppen bis zur Pfändung eingefordert.
Stellt sich ein Falschparker auf Ihr Grundstück, dürfen Sie es zwar abschleppen lassen. Jedoch dürfen Sie den Fahrzeuglenker nicht daran hindern - beispielsweise durch Zuparken, Einsperren oder einer Parkkralle -, sein Fahrzeug wegzuführen. Dadurch machen Sie sich strafbar. Denn Blockieren gilt als Nötigung und der Falschparker kann die Störung durch ein Wegfahren nicht beheben. Besser, Sie stellen Parkverbotsschilder auf und rufen im Fall der Fälle einen Abschleppdienst an. Das verursacht Ihnen keine Kosten und sich machen sich nicht strafbar.
Bei Fremdparkern handelt es sich um Fahrzeuglenker, die sich auf Ihr Privatgrundstück mit Ihrer Zustimmung stellen. Ist die Zustimmung jedoch zeitlich begrenzt, beispielsweise auf Kundenparkplätzen, wo Autos nur für die Dauer des Einkaufs oder während der Öffnungszeiten abgestellt werden dürfen und fährt der Autobesitzer seinen Wagen nach Ablauf der Zustimmung zum Parken nicht weg, dürfen Sie es ebenfalls abschleppen lassen. Die Kosten muss der Fremdparker bezahlen.
Übrigens ist es rechtlich gesehen vollkommen egal, ob der Falsch- oder Fremdparker eine Zufahrt behindert oder nicht. Sobald Sie nicht frei über Ihr Eigentum entscheiden können, weil sich ein Falschparker auf Ihr Privatgrundstück gestellt hat, dürfen Sie das störende Fahrzeug abschleppen lassen. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, dass Sie Ihr Eigentum mithilfe von Parkverbotsschilder eindeutig kennzeichnen bzw. das Parkverbot mit Parkverbotshinweisen deutlich aussprechen.
Wenn Sie uns als Partner für die Herstellung Ihrer Parkverbotsschilder wählen, profitieren Sie von vielen Vorteilen. Denn wird bietet höchste Qualitätsstandards im Druck von Parkverbotsschilder, und das bei minimalen Kosten. Wir drucken und liefern Schilder aller Art innerhalb kürzester Zeit. Die maximale Lieferzeit von Parkverbotsschildern beträgt fünf Werktage. Dadurch erhalten Sie rasch die Möglichkeit, Ihr Grundstück effektiv vor Falschparkern zu sichern. Aber nicht nur die kurzen Produktions- und Lieferzeiten sind unser Markenzeichen. In Sachen Druck und Material der Parkverbotsschilder setzten wir auf 100% Made in Germany. Wir arbeiten mit modernsten Druckmaschinen und sorgen damit für beste Qualität.
Zudem bringen wir mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Werbeschilder-Produktion mit. Wir bieten individuelle Parkverbotsschilder und gerne auch professionelle Unterstützung beim Layout. Zudem beraten wir Sie auch gerne telefonisch. Wenn es um Parkverbotsschilder geht, sind Sie bei uns in besten Händen!